Die standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung besteht aus 7 Prüfungsgebieten, die aus drei voneinander unabhängigen Säulen gewählt werden müssen:
- Abschließende Arbeit (ABA) – bis zum Schuljahr 2028/29 optional
inkl. Präsentation und Diskussion - Schriftliche Reifeprüfung
3 bis 5 Klausurprüfungen - Mündliche Reifeprüfung
2 bis 4 mündliche Teilprüfungen
Weiterführende Informationen unter: www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulpraxis/zentralmatura.html
Die abschließende Arbeit stellt die erste Säule der standardisierten kompetenzorientierten Reifeprüfung dar. Sie soll den Bildungszielen der AHS entsprechen. Folglich können unterschiedliche thematische Schwerpunkte gesetzt werden. Außerdem können die Schülerinnen und Schüler einen forschenden, gestalterischen oder künstlerischen Zugang wählen. Alle Formen der abschließenden Arbeit beinhalten die Präsentation und Diskussion des Arbeitsergebnisses.
Der Anspruch an eine abschließende Arbeit geht über das Zusammentragen von Informationen aus diversen Quellen im Sinne einer zusammenfassenden Wiedergabe hinaus. Zur Beantwortung der Fragestellung der abschließenden Arbeit und der davon abgeleiteten Leitfragen müssen jedenfalls angemessene Methoden zur Anwendung kommen, deren Durchführung eine deutliche Eigenleistung der Schülerinnen und Schüler erfordert.
Die schriftliche Reifeprüfung ist in Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen standardisiert. Dies bedeutet, dass die Prüfungsaufgaben, die Durchführung und die Beurteilungskriterien zentral vorgegeben werden.
- Verpflichtende Prüfungsgebiete für alle Zweige
Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache - Optionale Prüfungsgebiete für den MUSIK-Zweig und den KUNST-Zweig
Eine weitere Fremdsprache - Optionale Prüfungsgebiete für den NAWI-Zweig
Eine weitere Fremdsprache, Biologie und Umweltbildung, Physik - Optionales Prüfungsgebiet für den SPORT-Zweig
Eine weitere Fremdsprache, Sportkunde
(Sportkunde muss als Prüfungsgebiet in mindestens einer der drei Säulen vorkommen!)
Wenn eine Klausur negativ beurteilt wird, kann diese entweder durch eine mündliche Prüfung im selben Termin kompensiert werden oder im nächsten Termin wiederholt werden.
Die Kandidatinnen und Kandidaten wählen je nach Anzahl der gewählten Klausuren zwei bis vier mündliche Prüfungen aus unterschiedlichen Prüfungsgebieten. Sie können die Prüfungsgebiete der mündlichen Prüfungen nach Interesse wählen. Voraussetzung ist, dass die zu den Prüfungsgebieten zugehörigen Unterrichtsgegenstände in einem bestimmten Stundenausmaß besucht wurden.
